Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines.
Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die Bedingungen der Firma Ordnung Meister. Mit der Auftragserstellung erkennt der Kunde die AGB´s an. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
2. Leistungsbezogen
2.1. Vertragliches
Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde den Vertrag rechtsgültig gegengezeichnet hat. Vertragsleistungen beginnen mit Übergabe des Vertragsgegenstandes und endet mit der Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung. Wir behalten uns vor auch Mündliche vereinbarungen zu akzeptieren und entsprechend durchzuführen.
2.2. Preise
Sofern nichts anderes angegeben können unsere aktuellen Preise telefonisch vorab eingeholt werden. Nach dem UStG unterliegt die Firma Ordnung Meister der Kleinunternehmerregelung § 19 Abs. 1 und weist somit keine MwSt. aus. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Die Berechnung erfolgt nach Vorlage einer verbindlichen Auftragsbestätigung.
2.3. Zahlungsbedingungen
Ab Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des gesamten Rechnungsbetrages fällig. Soweit keine Sondervereinbarung bestehen ist der verbleibende Restbetrag ohne jeglichen Abzug bei der Auftragsfertigstellung fällig. Der Rechnungsbetrag ist in Bar oder per Rechnung zu zahlen.
2.4. Reklamation
Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung nach Auftragserstellung festgestellt beziehungsweise unmittelbar vor der Auftragserteilung noch nicht vorgelegen haben. Die Beschaffenheit und Güte ist vom Kunden zu dokumentieren und bei auftreten nach Auftragsdurchführung als neuer Mangel aufzuzeigen und entsprechend zu belegen bzw. dokumentarisch zu beweisen.
2.5. Lieferungen
Bei der Auslieferung von Objekten im Umkreis wird eine Gebühr berechnet, die vorab geklärt wird. Die Transportkosten beinhalten nicht den Aufbau und Abbau, sowie das Tragen und Einsammeln von Gegenständen. Diese Leistungen werden gesondert berechnet.
2.6. Haftung
Die zur Vertragserfüllung übergebenen Gegenstände sind bei normalen Konditionen zunächst nicht versichert. Für übergebene Objekte und Gegenstände ist der Auftragsnehmer verantwortlich. Wertvolle Gegenstände sind vor Vertragsbeginn vom Kunden als solche anzuzeigen. Bei Beschädigung oder Verlust werden die Kosten der Wiederbeschaffung entsprechend den bestimmungen im Vertrag abgegolten.
2.7. Reinigung
Unser Unternehmen verpflichtet sich die vertraglich zu reinigenden Gegenstände oder Objekte sorgfältig zu behandeln und zu wie vereinbart zu säubern.
2.8. Stornierung
Ein erteilter Auftrag muss vom Kunden schriftlich storniert werden. Wird ein erteilter Auftrag vor Mietbeginn storniert, fallen folgende Stornogebühren an:
25% des Auftragswertes bis 30 Tage vor Vertragsbeginn.
50% des Auftragswertes bis 14 Tage vor Vertragsbeginn.
75% des Auftragswertes bei Stornierungen bei weniger als 14 Tage vor Vertragsbeginn.
Bei kurzfristiger Absage kann die speziell zur Vertragserstellung beschaffenen Gegenstände oder Leistungen mit der Vorauszahlung verrechnet werden und geht damit in das Eigentum der Firma Ordnung Meister über.
2.9. Veröffentlichung
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, an Orten, an denen Vertragsbezogene Genstände stehen, zu Dokumentations und oder Marketingzwecken, Fotos oder Videoaufnahmen zu machen.
2. 10. Sonstiges
Unser Unternehmen verpflichtet sich die übergebenen Gegenstände oder Objekte nur bestimmungsgemäß lt. Vertragsbestimmung zu behandeln. Sie verpflichtet sich die Gegenstände pfleglich zu behandeln und in unveränderten und einwandfreiem Zustand vertragsgemäß damit umzugehen. Es werden sezielle Verpackungen oder Schutzmaßnahmen zu Transportzwecken entsprechend verwendet.